Paragleiterschein Theorie (Sonderpilotenschein*)
Theorie-Intensivkurs zur Erlangung der unbeschränkten Flugberechtigung
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Dieser Kurs hat Deine Ausbildung zum selbständigen und frei fliegenden Piloten zum Ziel. Nachdem Du den Grund- und Höhenflugkurs absolviert hast, im Besitz der Schulbestätigung bist und bereits 40 Höhenflüge absolviert hast, erhältst Du von uns alle nötigen Informationen sowie Tipps und Tricks über das freie und selbständige Fliegen. |
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Wir unterrichten Dich umfassend in allen Fächern des Prüfungsstoffes der Paragleiterschein-Prüfung und bereiten Dich damit bestens auf die wichtigste Station Deines Fliegerlebens vor. Nach Beendigung des Kurses absolvierst Du eine theoretische und praktische Prüfung, erhältst den Sonderpilotenschein und bist nun bereit und berechtigt, national und international selbständig frei zu fliegen. |
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Der Paragleiterschein ist die Grundberechtigung zum selbständigen Fliegen. Er berechtigt den Inhaber zu Flügen im Gleitwinkelbereich des Fluggerätes.
Voraussetzung zum Erwerb des Paragleiterscheines: österreichische Schulbestätigung, 40 Höhenflüge, davon mindestens 25 unter unmittelbarer Aufsicht und Anleitung eines Fluglehrers, theoretische Ausbildung
Dauer: 3 Tage theoretischer Unterricht
Unterrichtsfächer: Meteorologie, Aerodynamik, Gerätekunde, Flugpraxis, Erste Hilfe und Luftrecht; je ca. 3-4 Stunden, mit Lehrbuch
Prüfung: Praktische und theoretische Prüfung (Multiple-Choice-Test) vor einer Prüfungskommission.
Preis: € 450,- für Theoriekurs, Schulungsunterlagen, Lehrbuch, Prüfung
Preis: € 650,- Package-Superpreis für Theoriekurs inklusive 35 betreute Höhenflüge
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Anmeldung: telefonisch unter 0650 3000 584 oder mit Anmeldeformular
* SOPI Der Ausdruck Sonderpilotenschein kommt daher, weil der Paragleiter oder Hängegleiter früher ein "Sonderluftfahrzeug" im Sinne des Luftfahrtgesetzes war, der Pilot erhielt daher die Bezeichnung "Sonderpilot", die Flugberechtigung die Bezeichung "Sonderpilotenschein". Im Jahr 2004 wurde der Ausdruck Sonderpilotenschein in Paragleiterschein geändert. Die Bezeichnung Sonderpilotenschein, die ein weltweit bekanntes Markenzeichen für die österreichische Paragleiter/Hängegleiter Ausbildung geworden war, ist weiterhin zulässig.



